Mietvereinbarung
Führerschein
Klasse B mindestens 2 Jahre alt, Mindestalter des Fahrers 21 Jahre. Beim Ziehen von Wohnwagen oder Anhängern sind die höchstzulässigen Gewichte der jeweiligen Führerscheinklasse zu beachten!!! Aus Sicherheitsgründen darf das höchste zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge auf keinen Fall überschritten werden. Bei Überschreitung der Gewichte übernehmen wir keinerlei Haftung! Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Lenkern gefahren werden. Für jeden Lenker muss eine Kopie des Führerscheins hinterlegt werden.
Rauchverbot
In unseren Mietfahrzeugen ist das Rauchen ausnahmslos verboten. Sollte dies missachtet werden, behalten wir uns vor die Kaution einzubehalten.
Versicherung
Unsere Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Für die Vollkaskoversicherung gilt ein Selbstbehalt für den Mieter von EUR 1.000,- pro Schaden. Die Versicherung ist nur in EUROPA gültig. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen (im Innen- und Außenbereich), sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt und werden dem Mieter verrechnet. Ev. anfallende Strafmandate sind vom Mieter zu bezahlen. Der Mieter haftet auch für Schäden, die er nicht direkt verursacht (z.B. Parkschäden durch Dritte, Wildschaden, Fahrerflucht etc.... ) bis zur Höhe des Selbstbehaltes.
Wird das Fahrzeug durch Behörden aus Gründen, die nicht durch den Vermieter verursacht sind beschlagnahmt, so haftet der Mieter persönlich für den, dem Vermieter entstandenen Schaden!
Kaution/Bezahlung
Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 30% zu leisten. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Die Kaution in Höhe von EUR 1.000,- kann entweder mit der Restmiete überwiesen werden oder bei Mietantritt in bar hinterlegt werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution nach Außenreinigung und technischer Durchsicht spätestens jedoch nach 3 Tagen zurückerstattet.
Preise
Alle angegebenen Preise inkl. MWSt. Die Preise gelten pro Tag. Übernahme und Rückgabe werden zusammen als 1 Tag berechnet, falls in Summe 24 Stunden nicht überschritten werden. Nicht enthalten: Treibstoff, Maut, Reinigung und Campingplatzgebühren.
Storno/Rücktritt
Storniert der Mieter den Auftrag kommen folgende Stornogebühren zur Anwendung:
ab Vertragsabschluss bis 30 Tage vor Antritt der Miete 30 %
von 30 bis 14 Tage vor Antritt der Miete 55 %
ab dem 13. Tag bzw. bei Nichtabnahme 80 % der Miete.
Eine kostenfreie Stornierung ist nicht möglich, wenn nur das gewünschte Zielland aus verschiedenen Gründen (z.B.:Reisewarnung Covid-19) nicht bereist werden kann, andere europäische Länder und Österreich aber sehr wohl bereist werden können.
Übergabepauschale
Die Übergabepauschale in Höhe von EUR 150,-- enthält: genaue Einschulung, Endreinigung, eine Füllung Gas und Chemikalien für Wasser und WC. Die Rückgabe des Fahrzeuges muss besenrein erfolgen, das WC muss entleert sein (Kosten für die WC-Entleerung EUR 80,--!!!).
Betankung
Das Fahrzeug wird vollgetankt (Diesel und Ad Blue)übergeben. Die Rückgabe hat ebenfalls vollgetankt zu erfolgen, andernfalls berechnen wir 50 % über dem aktuellen Tankstellenpreis pro Liter Diesel.
Nutzung des Fahrzeuges
Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und ordnungsgemäß zu verschließen. Der Mieter verpflichtet sich regelmäßig zu überprüfen, ob das Fahrzeug sich in verkehrssicherem Zustand befindet. Pro Tag sind 300 km frei. Mehrkilometer werden mit 0,25 EUR pro KM abgerechnet.Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten (auch wenn diese nur nach Recht des jeweiligen Tatortes mit Strafe bedroht sind), zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen verwendet werden. Für alle Schäden die aus einer solchen Verwendung entstehen haftet ausschließlich der Mieter.
Mindestmietdauer
Nebensaison und Hauptsaison 1 Woche
Übergabe
nach Vereinbarung außer Sonn- und Feiertag, der 1. und letzte Tag zählen als ein Tag, wenn Übergabe und Rückgabe in etwa zum selben Zeitpunkt erfolgen
Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug zum vereinbarten Termin dem Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe, die der Mieter zu vertreten hat, hat er für jeden angefangenen Tag den doppelten Tagsatz und den eventuell anfallenden Mietausfall zu bezahlen.
Reparaturen
Vor allfälligen Reparaturen ist in jedem Fall mit uns Kontakt aufzunehmen. Von uns genehmigte Reparaturen werden nur gegen Vorlage einer detaillierten Rechnung mit Rechnungsadresse: Günter Götz, Niederfeldweg 9b, 6230 Brixlegg und unter Berücksichtigung unserer UID-Nr. ATU61787025 zurückerstattet.
Unfälle, Diebstahl, Einbruch
Bei Unfall, Diebstahl, Einbruch oder andere Schäden, die durch Dritte verursacht werden ist in jedem Fall ein polizeiliches Protokoll aufzunehmen, und der Vermieter zu verständigen.
Auslandsfahrten
Fahrten außerhalb der EU müssen vor Antritt der Reise schriftlich vereinbart werden. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter gestattet. Für Schäden, die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter.
Haftungsauschluss für den Vermieter
Wenn ein Mietfahrzeug vom Vermieter durch Verschulden Dritter nicht termingerecht bereitgestellt werden kann, so werden alle bisherige Zahlungen unverzüglich retourniert. Weitere Ansprüche gegen den Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Wird das Fahrzeug durch Behörden aus Gründen, die nicht durch den Vermieter verursacht sind beschlagnahmt, so haftet der Mieter persönlich für den, dem Vermieter entstandenen Schaden!
Nebenabsprachen
Alle Nebenabsprachen zu diesen Mietbedingungen gelten nur wenn Sie in schriftlicher Form getroffen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit des übrigen Vertrages.
Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, die sich aus oder über diesen Vertrag ergeben, gilt Rattenberg als Gerichtsstand.
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